Welche Steuern müssen beim Kauf einer Immobilie in Spanien gezahlt werden?
Der Kauf einer Immobilie unterliegt verschiedenen Steuern, die im Durchschnitt den Preis des Hauses erheblich erhöhen. Dazu gehören:
Die Umsatzsteuer (IVA), die bei Neubauten oder Erstübertragungen anfällt. Der Steuersatz beträgt 10 %.
Die Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones patrimoniales – ITP), die bei Gebrauchtimmobilien oder Zweitübertragungen anfällt. Der Steuersatz liegt zwischen 6 % und 10 %, abhängig von der Autonomen Gemeinschaft (Comunidad Autónoma), in der sich die Immobilie befindet. Sie muss gezahlt werden, wenn beim Übertragungsvorgang keine Mehrwertsteuer angewandt wird.
Die Steuer für Rechtsdokumente (Impuesto sobre actos jurídicos documentados – AJD). Sie muss gezahlt werden, wenn die Immobilie mit Mehrwertsteuer gekauft wird und der Kauf über eine Hypothek erfolgt. Darüber hinaus gibt es weitere Ausgaben, die berücksichtigt werden müssen:
Öffentliche Beurkundung beim Notar und Eintragung der Urkunde im Grundbuch.
Falls eine Hypothek erforderlich ist, sind die Kosten für die Bewertung und den Notar, die Hypothekensteuer und die Eintragung der Urkunde im Grundbuch zu berücksichtigen.
Im Laufe des Jahres müssen auch andere Steuern gezahlt werden, wie die Grundsteuer (IBI), die Vermögenssteuer (falls zutreffend), die Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) oder, wenn man nicht dauerhaft in Spanien ansässig ist, die Einkommensteuer für Nicht-Residenten.
Gerne stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung, um Ihnen umfassende Informationen anzubieten und sicherzustellen, dass keine unerwarteten Kosten beim Kauf einer Immobilie in Spanien auftreten.