Planen Sie den Kauf eines Fahrzeugs in Spanien? Hier sind die Steuern, die Sie zahlen müssen.

8. Januar 2025·Finanzen in Spanien·1 min·
Steuern bei Fahrzeugkauf in Spanien

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson müssen Sie keine Mehrwertsteuer (IVA) entrichten, sondern stattdessen die Steuer für die Übertragung von Vermögenswerten (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales oder ITP).

Die Höhe dieser Steuer wird durch Anwendung eines Prozentsatzes auf den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs berechnet. Jede Autonome Gemeinschaft legt ihren eigenen Prozentsatz oder Steuersatz fest, der zwischen 4% und 8% liegt.

Beim Kauf von Verbrauchsgütern wie Autos wird normalerweise doch die Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido oder IVA) erhoben, wenn der Gebrauchtwagen von einem Unternehmen gekauft wird. Falls jedoch eine Zahlung erforderlich ist, beträgt der Satz 21% des Fahrzeugwerts.

Die Kfz-Steuer wird anhand der Steuer-PS eines Fahrzeugs berechnet. Die Höhe der Kfz-Steuer variiert je nach Fahrzeugmodell. Diese Steuer wird einmal jährlich entrichtet.

Die Kfz-Zulassungssteuer: Bei der Zulassung eines Fahrzeugs ist diese Steuer zu entrichten. Die zu zahlende Gebühr wird entsprechend der Messung der CO2-Emissionen des Fahrzeugs berechnet.

In Katalonien gilt seit September 2021 eine zusätzliche Steuer auf die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) für Fahrzeuge mit mechanischem Antrieb. Fahrzeughalter müssen jährlich im Durchschnitt 20 Euro bezahlen.

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